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Beitragsordnung (Hauptverein)
Die Mitgliedschaft in den Sport-Abteilungen Badminton, Gymnastik, Handball und Turnen ist ohne Zusatzbeitrag möglich.
Einzelmitgliedschaft oder 1. Mitglied einer Familie oder eines Paares
Aktiv: 8,00 Euro
Passiv: 4,00 Euro
2. Mitglied einer Familie oder Paares
Aktiv: 6,00 Euro
Passiv: 4,00 Euro
3. und 4. Mitglied einer Familie oder Paares
Aktiv: 4,00 Euro
Passiv: 4,00 Euro
Alle weiteren Mitglieder einer Familie oder eines Paares
Aktiv: Beitragsfrei
Passiv: 4,00 Euro
Beitragsordnung (Tennisabteilung)
Für die Mitgliedschaft in der Tennisabteilung (eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben) sind folgende Abteilungs-Saisonbeiträge zusätzlich zum Vereinsbeitrag zu zahlen:
Erwachsene
Aktiv: 90,00€
Passiv: 15,00€
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
Aktiv: 40,00€
Passiv: 15,00€
Beispiele für Mitgliedsbeiträge
Beispiele für Mitgliedsbeiträge
Paare & Ehepaare
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Beide aktiv:
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2 Personen nehmen aktiv am Sportprogramm teil.
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14,00 € monatlich (8,00 € + 6,00 €)
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Ein Teil aktiv / ein Teil passiv:
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1 Person aktiv, 1 Person Passiv-/Fördermitglied.
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12,00 € monatlich (8,00 € + 4,00 €)
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Beide passiv:
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2 Personen sind Passiv-/Fördermitglieder.
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8,00 € monatlich (4,00 € + 4,00 €)
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Familien & Kinder
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Zwei Kinder (unter 18 Jahren):
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Beide nehmen aktiv am Sportprogramm teil.
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14,00 € monatlich (8,00 € + 6,00 €)
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Ein Elternteil & ein Kind (über 18 Jahren):
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Beide nehmen aktiv am Sportprogramm teil.
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14,00 € monatlich (8,00 € + 6,00 €)
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Einzelnes Kind (unter 18 Jahren):
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Nimmt aktiv am Sportprogramm teil.
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8,00 € monatlich
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Kleinfamilie (2 Erwachsene + 1 Kind unter 18):
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2 Personen aktiv, 1 Person Passiv-/Fördermitglied.
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18,00 € monatlich (8,00 € + 6,00 € + 4,00 €)
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Großfamilie (2 Erwachsene + 3 Kinder unter 18):
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3 Personen aktiv, 2 Personen Passiv-/Fördermitglieder.
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26,00 € monatlich (8,00 € + 6,00 € + 4,00 € + 4,00 € + 4,00 €)
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Hinweise für Familien- oder Paarmitgliedschaft
Werden innerhalb einer Familien- oder Paarmitgliedschaft sowohl Mitglieder mit dem Status „aktiv“ wie auch Mitglieder mit dem Status „passiv“ geführt, dann werden die aktiven Mitglieder stets als 1. oder folgende Person(en) der Mitgliedschaft gerechnet. Dabei ist es ohne Belang, ob das aktive Mitglied Kind/Jugendlicher oder Erwachsener ist. Mitglieder einer Familie oder eines Paares werden automatisch zum Jahreswechsel nach Vollenden des 18ten Lebensjahres zu Einzelmitgliedern.
